17. April 2018
Update: 19. Juli 2024
Inhaltsverzeichnis:
- Vereinshaftpflichtversicherung
- Veranstalter-Haftpflichtversicherung
- Vermögensschaden- und D&O-Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung für Vereine
- Reiseveranstalter-Versicherungen
- Cyber-Versicherung
- Vereins- Gruppen- Unfallversicherung
- KfZ-Dienstfahrt-Versicherung
- Sonstige Versicherungen
Versicherungen für NPOs, z.B. Vereine und Verbände: Welche sind wichtig und sinnvoll?
Nachfolgend erläutern wir, welche Versicherungen für NPOs empfehlenswert sind. Dabei kann es sich um Vereine, Verbände oder gGmbHs handeln. Stellvertretend für gemeinnützige Einrichtungen wird hier der Kürze halber im Folgenden von Vereinen gesprochen. Bei der Absicherung von Vereinen kommt es zunächst immer darauf an, was die satzungsgemäße Tätigkeit des Vereins ist. Daraus ergeben sich Risiken. Anhand der Risikobewertung erfolgt die Einschätzung, welche Versicherung der Verein wirklich benötigt und auf welche verzichtet werden kann. Daran schließt sich die Aufgabe, nach einer ausreichenden Deckung auf dem Versicherungsmarkt zu schauen. Der Deckungsschutz sollte zum ermittelten Versicherungsbedürfnis, zum Budget und zur Mitgliederzahl des Vereins passen.
1. Vereinshaftpflichtversicherung
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für jeden Verein. Denn jede für einen Verein tätige Person (egal ob ehrenamtlich tätig oder fest angestellt) ist gesetzlich verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, die sie im Rahmen der Vereinstätigkeit einem Anderen zufügt. In Betracht kommen Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden. Im Schadenfall besteht die Leistung des Versicherers zunächst in der Prüfung der Haftpflichtfrage. Bei unberechtigten Ansprüchen wehrt der Versicherer diese Forderungen ab. Bei berechtigten Ansprüchen leistet der Versicherer die Zahlung von Schadensersatz bis zur vereinbarten Summe.
2. Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Eine gesonderte Veranstalter-Haftpflichtversicherung ist dann sinnvoll, wenn der Verein eine Veranstaltung plant, die entweder gar nicht über eine bereits bestehende Vereinshaftpflicht abgedeckt ist oder spezifische bzw. erhöhte Risiken birgt.
3. Vermögensschaden- und D&O-Haftpflichtversicherung
Die o.g. Vereinshaftpflichtversicherung deckt in der Regel keine reinen Vermögensschäden. Deshalb sind die Versicherungen wichtig, die reine Vermögensschäden decken. „Reine Vermögensschäden“ sind finanzielle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden und auch nicht deren Folge sind. Sie können sowohl beim Verein selbst, aber auch bei einem Dritten eintreten.
- Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung = VH schützt das Vermögen des Vereins. Sie deckt Vermögensschäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht werden. Versicherte Personen sind dabei alle Mitarbeiter des Vereins und seine Organe.
- Directors and Officers-Haftpflichtversicherung = D&O Die D&O schützt primär das Privatvermögen der Organe. Wer Organ ist, steht jeweils in der Satzung des Vereins. Organe, egal ob hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig, haften grundsätzlich unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen. Die D&O deckt Vermögensschäden, die das Organ fahrlässig verursacht hat, z.B. durch das sogenannte Organisationsverschulden. Erleidet der Verein oder ein Dritter einen Vermögensschaden, kann das Organ von dem Geschädigten in Anspruch genommen werden. Dann hilft diese Versicherung dem Organ: sie prüft die Frage der Haftung und leistet entweder Abwehr oder Schadensersatz.
Erwähnt sei im Zusammenhang mit Haftpflichtschäden auch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts:
Das Gesetz hat für Mitglieder und Organe zwar gewisse Haftungserleichterungen gebracht. Die Erleichterungen gelten allerdings nur für ehrenamtlich tätige bzw. geringfügig vergütete Personen und außerdem nur für einfach fahrlässig verursachte Schäden. Die Erleichterungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, siehe §§ 31 a und b BGB. Insbesondere im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Haftungsansprüche, z.B. bezüglich Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern, greifen die Haftungserleichterungen nicht. Außerdem schützt das Gesetz zwar die ehrenamtlich Tätigen, dem Verein ist aber trotzdem ein Vermögensschaden entstanden, auf dem er nach Möglichkeit nicht sitzen bleiben sollte. Ein auf den Verein abgestimmter Versicherungsschutz ist daher auch weiterhin notwendig!
4. Rechtsschutzversicherung für Vereine
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko, wenn es um Gerichts- und Anwaltskosten
geht. Es gibt verschiedene Bereiche, die man versichern kann.
5. Reiseveranstalter-Versicherungen
Als Faustregel gilt: wer eine Reise zu einem Gesamtpreis anbietet, die aus mehreren Reiseleistungen besteht, ist „Reiseveranstalter“ oder „Vermittler von verbundenen Reiseleistungen“. Das Nähere regelt das Reiserecht, wobei ab 1.7.2018 das neue EU-Reiserecht gilt. Wer als Verein selber als „Reiseveranstalter“ oder „Vermittler von verbundenen Reiseleistungen“ auftritt, hat rechtliche Pflichten und muss auch bestimmte Versicherungen abschließen. Dann ist eine „Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler-Haftpflichtversicherung“ und eine „Reiseveranstalter-Insolvenzversicherung“ nötig.
6. Cyber-Versicherung
Die Cyber-Police übernimmt Schäden und Kosten bei Angriffen auf die IT-Sicherheit. Es sind Schäden versicherbar, die beim Verein oder auch bei einem Dritten entstehen können. Angesichts der Häufigkeit und Vielfältigkeit, mit der es heutzutage zu Cyber-Vorfällen kommt, ist eine Cyber-Versicherung anzuraten. Die Cyber-Versicherung sollte mehrere Bereiche decken:
- Eigenschäden, die in Ihrer eigenen gemeinnützigen Einrichtung entstehen. Dazu zählen Kosten für die Daten- und Programmwiederherstellung und bei Betriebsunterbrechung.
- Drittschäden, also Vermögensschäden, die bei einem Dritten entstehen. Zum Beispiel deren Betriebsunterbrechung, aber auch Folgen von Datenschutzverletzungen. Gerade dieser Punkt ist extrem wichtig, weil ab Mai 2018 ein neues EU-Datenschutzrecht, die sog. EU-DSGVO in Deutschland gilt! Das neue Recht gilt auch für gemeinnützige Einrichtungen und fordert von den Vereinen, dass sie sich viel weitergehend mit dem Schutz von Mitglieder- und Kundendaten beschäftigen als bisher!
- Abwehrkosten, u.a. bei behördlichen Datenschutzverfahren, und schließlich
- Service-Leistungen: Der Versicherer stellt zahlreiche Leistungen zur Verfügung, z.B. IT-Risikoanalysen im Vorfeld und im Schadensfall Hilfe bei der Krisenkommunikation. Der Versicherer bietet auch Unterstützung im Falle einer Erpressung und Lösegeld-Forderung. Dieser Baustein wird je nach Versicherer verschieden gehandhabt. In den modernen Versicherungskonzepten ist dieser Baustein bereits enthalten, bzw. muss nur ausdrücklich beantragt werden. Achtung: es gibt nach wie vor Versicherer auf dem Versicherungsmarkt, die diesen Bausteinnicht anbieten. Hier ist eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen nötig, damit es im Schadensfall kein böses Erwachen gibt.
- Datenmanipulation, z.B. wenn Ihr Online-Banking mit gestohlenen Identitätsdaten genutzt wird.
- Auch für den Fall, dass Sie Ihr IT-System teilweise oder ganz bei einem externen Dienstleister outgesourct/ausgelagert haben, sollte eine Cyber-Versicherung beantragt und abgeschlossen werden. Dann kann der Ausfall des externen IT Dienstleisters mitversichert werden. Die Cyber-Deckung hilft auch, wenn eventuelle Schadenersatzleistungen beim externen IT-Dienstleister nicht wieder zu bekommen sind, z.B. bei Auslandssitz von Cloud-Anbietern.
7. Vereins- Gruppen- Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist wichtig, um im Falle einer bleibenden körperlichen Beeinträchtigung, welche bei der Tätigkeit für oder beim Verein entstanden ist, für eine finanzielle Unterstützung zu sorgen. Der Verein kann seine ehrenamtlich tätigen Vereins-Mitarbeiter, Vereins-Mitglieder, Honorarkräfte oder auch die Teilnehmer an seinen Veranstaltungen versichern.
8. KfZ-Dienstfahrt-Versicherung
Für manche Mitarbeiter und Ehrenamtliche ist es üblich, Fahrten für den Verein mit dem privaten PKW zu erledigen. Wenn jedoch bei dieser Fahrt ein selbstverschuldeter Unfall verursacht wird, muss der Mitarbeiter/Ehrenamtler seine private KfZ-Versicherung mit diesem Schaden belasten. Mit einer KfZ-Dienstfahrt-Versicherung können dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW abgesichert werden, so dass der Mitarbeiter/Ehrenamtler von einem privaten Mehrbeitrag verschont bleibt.
9. Sonstige Versicherungen
Es gibt noch viele weitere Versicherungen, die in Betracht kommen. Zum Beispiel, wenn der Verein Eigentümer ist von Fahrzeugen, Gebäuden, Inventar oder elektronischen Geräten, oder wenn den Vereins-Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung angeboten werden soll.
Fazit
All die genannten Versicherungen müssen nicht teuer sein. Es gibt Versicherungskonzepte, die sich speziell an den Bedürfnissen und Budgets von gemeinnützigen Einrichtungen orientieren. Wichtig ist, dass der Kunde sich gut beraten fühlt, und es auch ist.
Abschließende Anmerkungen:
Dieser Artikel will in die Thematik der Vereins-Versicherungen einführen. Es handelt es sich hierbei um eine zwecks Übersichtlichkeit verkürzte Form der Darstellung, die nicht abschließend und nicht verbindlich ist. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Es gelten nur die schriftlichen Vertragsinhalte, das sind u.a. die Versicherungsscheine und die Versicherungsbedingungen.
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