16. Juli 2024
Update: 1. August 2024
Welche zusätzlichen Gründungskosten entstehen bei einem eingetragenen Verein oder einer gGmbH?
Die Kosten für die Gründung eines eingetragenen Vereins (e. V.) unterscheiden sich erheblich von den Kosten für die Gründung einer gGmbH. Entsprechend kann neben anderen Punkten, wie Haftung und Ausgestaltung der Geschäftsführung, auch die Kostenfrage eine Rolle bei der Wahl der Rechtsform spielen.
Um Ihnen die Entscheidung leichter zu machen, möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die in etwa anfallenden Kosten bei der Gründung geben:
Eingetragener Verein
Notargebühren für die Beglaubigung der Anmeldung:
26,00 €
Zzgl. Schreib- und Zustellgebühr
Registergebühr für die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht:
52,00 €
Bekanntmachung der Eintragung:
10,00 € bis 30,00 €
Optional: Beratung zur Satzungserstellung:
500,00 € bis 800,00 €
Summe: 588,00 € bis 708,00 €
gGmbH
Notargebühren:
mindestens 750,00 €
Zzgl. Schreib- und Zustellgebühr
Registergebühr für die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht:
150,00 €
Optional: Rechtsberatung:
2000,00 € bis 2.500,00 €
Summe: 2.900,00 € bis 3.400,00 €