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Gründungskosten - eingetragener Verein oder gGmbH?

Welche zusätzlichen Kosten kommen bei der Vereinsgründung auf Sie zu?

Gründungskosten - eingetragener Verein oder gGmbH?

Welche zusätzlichen Kosten kommen bei der Vereinsgründung auf Sie zu?

  16. Juli 2024
  Update: 1. August 2024

Welche zusätzlichen Gründungskosten entstehen bei einem eingetragenen Verein oder einer gGmbH?

Die Kosten für die Gründung eines eingetragenen Vereins (e. V.) unterscheiden sich erheblich von den Kosten für die Gründung einer gGmbH. Entsprechend kann neben anderen Punkten, wie Haftung und Ausgestaltung der Geschäftsführung, auch die Kostenfrage eine Rolle bei der Wahl der Rechtsform spielen.

Um Ihnen die Entscheidung leichter zu machen, möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die in etwa anfallenden Kosten bei der Gründung geben:

Eingetragener Verein

Notargebühren für die Beglaubigung der Anmeldung:     
26,00 € 
Zzgl. Schreib- und  Zustellgebühr 

Registergebühr für die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht:
52,00 € 

Bekanntmachung der Eintragung:    
10,00 € bis 30,00 € 

Optional: Beratung zur Satzungserstellung:
500,00 € bis 800,00 € 

Summe: 588,00 € bis 708,00 €

gGmbH

Notargebühren:
mindestens 750,00 € 
Zzgl. Schreib- und  Zustellgebühr 

Registergebühr für die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht:
150,00 €

Optional: Rechtsberatung:
2000,00 € bis 2.500,00 € 

Summe: 2.900,00 € bis 3.400,00 €

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