Tel.: +49 89 74 91 480Fax 089 7491 4890


info@chp-steuern.deCHP Rechtsanwalt & Steuerberater PartG mbB, Atelierstr. 1, 81971 München


Finden Sie uns auf Google Maps

Spezialisierte Beratung für Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen

Die Menschheit und der Wirtschaftsstandort Deutschland sind auf die Arbeit von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen angewiesen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Förderung der Wissenschaft und Forschung als steuerbegünstigte gemeinnützige Tätigkeit anerkannt. Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sind neben der Eigenforschung regelmäßig auch im Bereich des Wissenstransfers oder der Auftragsforschung tätig. Die Finanzierung erfolgt dabei durch Zuschüssen in der Form institutioneller Förderung bzw. Projektförderungen, Mittelweitergaben gemeinnütziger Organisationen wie Stiftungen, Spenden, aber auch durch wirtschaftliche Tätigkeiten wie der Auftragsforschung oder Beratungsleistungen.

Experten

Patrick Fischer
Patrick Fischer

Rechtsanwalt | Steuerberater

Josef Renner
Josef Renner

Steuerjurist | Master of Laws (LL.M.) Taxation
Leiter NPO-Team

Unsere Know Hows im Bereich Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen

Zuschüsse

Beratung zu echten und unechten Zuschüssen und öffentlichen Fördergeldern von Bund, Ländern und Kommunen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben vom 27. Januar 2023 änderte das BMF den Umsatzsteueranwendungserlass. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der zutreffenden Vorsteuerquote.

Stiftungsfundraising

Wir unterstützen Sie bei der Akquise von Großspenden für attraktive Forschungsprojekte durch ein sog. "Stiftungsfundraising".

Fragen rund um Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen

Müssen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen Steuern zahlen?

Soweit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen über Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Zuschüsse hinaus Zahlungen erhalten, können diese Zahlungseingänge steuerlich relevant sein. Der ideelle Bereich, die Vermögensverwaltung sowie der Zweckbetrieb (ggf. Auftragsforschung oder auch Bildungseinrichtungen) sind grundsätzlich ertragsteuerbefreit. Der steuerpflichtig wirtschaftliche Geschäftsbetrieb unterliegt den Ertragsteuern. Tätigkeiten außerhalb der ideellen Sphäre können Umsatzsteuer auslösen. Allerdings können einzelne umsatzsteuerlich relevanten Leistungen Umsatzsteuerbefreiungen oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.

Was ist Auftragsforschung?

Gemeinnützige Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sind regelmäßig auch außerhalb der zuschuss- bzw. spendenfinanzierten Eigenforschung im Bereich der sog. Auftragsfoschung tätig. Die Auftragsforschung ist dadurch gekennzeichnet, dass Auftraggeber wie z.B. Industrieunternehmen die Wissenschafts- oder Forschungseinrichtung für eine konkrete Forschungsleistung beauftragt und hierfür ein Entgelt bezahlt.

Wie ist die Auftragsforschung steuerlich zu behandeln?

Im Unterschied zu der zuschuss- bzw. spendenfinanzierten Eigenforschung können Projekte der Auftragsforschung zu einer steuerlichen Belastung führen. Im Einzelfall können bei einer überwiegenden Finanzierung aus Zuschussen, Spenden und Erträgen der Vermögensverwaltung Tätigkeiten der Auftragsforschung jedoch auch ertragsteuerbefreit sein und bei vollem Vorsteuerabzug dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.

Leistungen

Service
Finanzgerichtsverfahren und Einspruch
Jahresabschluss
Lohnabrechnung (Tvöd)
Sponsoring, Spenden und Spendenbescheinigungen
Teilnahme und Unterstützung bei Mitgliederversammlung
Umsatzsteuer

Stay up to date!

Unser Newsletter liefert die neuesten YouTube-Videos, Veröffentlichungen, spannende Beiträge, aufregende Neuerungen und bevorstehende Veranstaltungen direkt ins Postfach. Jetzt abonnieren und informiert bleiben!

Jetzt anmelden

Kontakt

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder den NPO Experts? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns.

Zum Kontaktformular