Spezialisierte Beratung für Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
Als NPO Experts sind wir insbesondere spezialisiert auf gemeinnützige Bildungsorganisationen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO) und bieten auf Ihnen maßgeschneiderte Beratung, um sicherzustellen, dass Ihre Bildungs- und Erziehungsprojekte nicht nur gesellschaftlich relevant, sondern auch steuerlich wie rechtlich einwandfrei umgesetzt werden. Von der Gemeinnützigkeitsanerkennung von Bildungseinrichtungen über die steuerliche Prüfung von pädagogische Tätigkeitskonzepten bis hin zur gemeinnützigkeitskonformen Vergabe von Stipendien stehen wir Ihnen zur Seite. So stellen wir gemeinsam sicher, dass Ihre Einrichtung im Einklang mit steuerlichen wie rechtlichen Vorgaben agiert. Unsere Expertise erstreckt sich auch auf Sonderfälle, wie die rechtliche Einschätzung der Gemeinnützigkeitsfähigkeit von Privatschulen oder betriebsnahen Kindergärten und inwieweit diese zur Förderung der Allgemeinheit geeignet sind. Wir unterstützen Sie dabei, dass Ihre Bildungs- und Erziehungstätigkeiten innerhalb eines rechtssicheren und satzungszweckgemäßen Handlungsumfangs stattfinden. NPO Experts ist Ihr verlässlicher Partner für eine präzise und umfassende rechtliche Beratung in. Kontaktieren Sie uns, um sicherzustellen, dass Ihre Bildungs- und Erziehungseinrichtung nicht nur einen positiven gesellschaftlichen Beitrag leistet, sondern auch rechtlich auf solidem Fundament steht.
Experten
Elisabeth Schechner
Rechtsanwältin | Steuerberaterin
Zertifizierte Beraterin für Gemeinnützigkeitsrecht (WIRE)
Unsere Know Hows im Bereich Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
Leitlinien
Erarbeitung von Leitlinien zur nachhaltigen Geschäftsführung und Organisationsarbeit
Finanzierung
Beratung zur Finanzierung des Vereins, Festlegung und Ausgestaltung des Mitgliedsbeitrags und optional von Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen
Spenden
Beratung zu den Voraussetzungen von Spendensiegeln, insbesondere DZI Spenden-Siegel
Strukturberatung
Strukturberatung zu Gremienstrukturen, Organen, besonderen Vertretern sowie fakultativen Aufsichtsorgane wie Beirat oder Aufsichtsrat