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Steuererklärung für Vereine – Unsere neue Leistung für gemeinnützige Organisationen

Die Steuererklärung für Vereine – bei juristischen Personen auch Körperschaftsteuererklärung genannt – ist die Grundlage, um die steuerliche Abgabeverpflichtung zu erfüllen und den Status der Gemeinnützigkeit zu sichern. Ein wichtiger Baustein als Teil der Steuererklärung für Vereine ist die Anlage Gem für gemeinnützige Organisationen, die dem Erhalt des Gemeinnützigkeitsstatus dient. 

Gemeinnützige Vereine, die Zweckbetriebe, aber keine steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe führen und deren steuerpflichtige Einnahmen unter 45.000 Euro liegen, sind in der Regel von der jährlichen Abgabepflicht bezüglich der Körperschaftsteuererklärung befreit. Gemeinnützige Vereine müssen aber mindestens alle drei Jahre eine Steuererklärung für Vereine einreichen. Besonders wichtig ist auch zu beachten, dass neben den Formularen der Körperschaftsteuererklärung (u.a. KSt 1 und Anlage Gem) auch für jedes Veranlagungsjahr eine Einnahmen-Überschussrechnung, eine Vermögensübersicht und ein Tätigkeitsbericht einzureichen sind. 

Hier erfahren Sie:

Welche Rolle spielt die Gemeinnützigkeit und welche steuerlichen Vorteil bietet diese?
Welche Besonderheiten gelten für Vereine mit Einnahmen unter 45.000 €?
Wer muss die Steuererklärung für Vereine abgeben?
Welche Formulare und Unterlagen werden die die Steuererklärung für Vereine benötigt?
Welche Vorteile bietet unsere Beratung für Vereine?
FAQs rund um die Gemeinnützigkeit und Vereine

Alle Informationen rund um die Steuererklärung für Vereine

Die Gemeinnützigkeit spielt eine zentrale Rolle für die steuerliche Behandlung von Vereinen. Gemeinnützige Vereine sind u.a. von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit, soweit dies den ideellen Bereich, den Zweckbetrieb oder die Vermögensverwaltung betrifft. Man spricht von der sogenannten „partiellen Steuerpflicht“.

Weitere Vorteile finden Sie hier

Vereine, deren Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb insgesamt die 45.000-Euro-Grenze nicht überschreiten, profitieren von steuerlichen Vorteilen und haben länger Zeit, um die Steuererklärung abzugeben:

  • Steuererklärungspflicht: In der Regel reicht eine Abgabe der Steuererklärung für gemeinnützige Vereine alle drei Jahre aus, sofern keine steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe über 45.000 Euro betrieben werden.
  • Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer: Gemeinnützige Vereine mit Einnahmen unter 45.000 Euro im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bleiben bezüglich darauf entfallender Gewinne von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit.
  • Hinweis zur Umsatzsteuerpflicht: Gemeinnützige Vereine mit jährlichen umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen unter 25.000 Euro können von der Kleinunternehmerregelung profitieren und sind dann umsatzsteuerbefreit. Im ideellen Bereich fällt dabei aber keinesfalls Umsatzsteuer an. 
  • Hinweis zur Mittelverwendung: Ein gemeinnütziger Verein muss nachweisen, dass sämtliche Einnahmen satzungsgemäß und gemeinnützig verwendet werden. Soweit die Gesamteinnahmen unter 45.000 Euro liegen, kann ein Verein über den Zeitpunkt der Mittelverwendung frei entscheiden, solange gemeinnützige Tätigkeiten pro Jahr gegeben sind. Bei Gesamteinnahmen über 45.000 Euro gilt die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung, d.h. grundsätzlich müssen alle Einnahmen des Vereins innerhalb von ca. 3 Jahren nach Mittelzufluss verbraucht werden. 

Alle Vereine, auch kleine und mittlere, sind grundsätzlich verpflichtet, eine Steuererklärung für Vereine einzureichen. Dies gilt für jede Körperschaft im Sinne der Körperschaftsteuergesetzes.
Dabei kann die Steuererklärung durch den Vereinsvorstands selbst abgeben werden oder der Vereinsvorstand beauftragt einen Steuerberater mit der Abgabe der Steuererklärung für Vereine. 
Gibt eine Steuerberater die Steuererklärung für Vereine ab, so verlängert sich die Abgabefrist für den Verein um sieben Monate, weil er dann durch eine Berufsträger vertreten wird. 

Für die Steuererklärung für Vereine ist die Körperschaftsteuererklärung (KSt1) das zentrale Formular. Gemeinnützige Vereine müssen zusätzlich insbesondere die Anlage Gem einreichen, um ihre Gemeinnützigkeit nachzuweisen.

Weitere erforderliche Unterlagen sind:

  • Einnahmen-Überschussrechnung zur Dokumentation der finanziellen Aktivitäten
  • Tätigkeitsbericht mit Angaben zur gemeinnützigen Vereinsarbeit 
  • Vermögensübersicht zur Offenlegung des Vereinsvermögens

Welche Vorteile bietet unsere Beratung für Vereine?

Fehler können den Status der Gemeinnützigkeit gefährden und finanzielle Nachteile mit sich bringen. Unsere spezialisierten Steuerberater unterstützen Sie dabei Ihre Körperschaftsteuererklärung inklusive der Anlage Gem korrekt und fristgerecht zu erstellen. Mit umfassender Expertise im Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht sorgen wir dafür, dass Ihr Verein alle steuerlichen Anforderungen erfüllt und der Freistellungsbescheid ordnungsgemäß beim Finanzamt beantragt wird.

Ihre Lösung für steuerliche Sicherheit

Unsere Leistungen im Überblick

Basic-Paket
Enthält Mustervorlagen und Tutorials sowie die Erstellung und Abgabe der Steuererklärung durch unsere Experten.

Komplettpaket
Enthält alle Inhalte des Basic-Pakets und umfasst zusätzlich die persönliche Betreuung, Beantwortung individueller Fragen und Kommunikation mit dem Finanzamt bei Rückfragen.

Warum mit uns? 
Fachkompetenz Langjährige Erfahrung im Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht.
Abgabefrist Mit uns als Berater verlängert sich Ihre Abgabefrist um sieben Monate. 

Zuverlässigkeit Sichere und fristgerechte Abwicklung Ihrer Steuererklärung.

Entlastung Sie konzentrieren sich auf Ihre Vereinsarbeit, wir kümmern uns um die Steuern.

Wie läuft die Steuererklärung für Vereine bei uns ab?

Vermeiden Sie Fehler und finanzielle Risiken – buchen Sie noch heute Ihre Steuererklärung für Vereine bequem über den NPO Experts Shop.
(Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.)

Jetzt buchen und rechtssicher bleiben!

Fragen rund um die Gemeinnützigkeit und Vereine

Was ist ein Verein?
Ein Verein ist eine Gesellschaftsform, die sich mitgliedschaftlich organisiert, aber von dem Wechsel der Mitglieder unabhängig ist. 
Man kann zwischen dem eingetragenen Verein (e.V.) – mit Eintragung zum Vereinsregister– und dem Vereine ohne Rechtspersönlichkeit – umgangssprachlich auch nicht eingetragener Vereine genannt – unterscheiden. 
Dabei sind die beiden wichtigsten Unterschiede, dass der e.V. in einem öffentlichen Register eingetragen und dieser eine juristische Person ist. Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit wird in keinem Register geführt und ist keine juristische Person, sondern sogenannt „teilrechtsfähig“. Der Vereine ohne Rechtspersönlichkeit kann aber Vermögen halten, ein Konto führen und auch eigene Einnahmen und Ausgaben tätigen.

Wie viele Personen brauche ich mindestes für einen Verein?
Der Vereine ohne Rechtspersönlichkeit benötigt mindestens zwei Personen für die Gründung.
Ein eingetragener Verein benötigt mindestens sieben Personen für die Gründung. Dauerhaft müssen für den Erhalt der Eintragung mindestens drei Personen noch vorhanden sein. 

Was ist der Unterschied zwischen einem „normalen“ Verein und einem gemeinnützigen Verein?
Alle Vereine verfolgen ideelle Zwecke, aber nicht jeder Verein ist gemeinnützig. Jeder Verein kann aber den Status als gemeinnützige Organisation erreichen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Gemeinnützige Vereine (im weite Sinne) verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, haben ihre Satzung von dem Finanzamt bestätigen lassen und profitieren von steuerlichen Vorteilen.

Was beinhaltet der Tätigkeitsbericht?

Der Tätigkeitsbericht fasst die Aktivitäten des Vereins im Berichtszeitraum zusammen und dient dazu, dem Finanzamt nachzuweisen, dass der Verein ausschließlich gemeinnützigen Zwecken nachgeht. Er beschreibt detailliert, welche Maßnahmen und Veranstaltungen durchgeführt wurden und wie die satzungsgemäßen Zwecke verfolgt wurden.

Was beinhaltet die Vermögensübersicht?

Die Vermögensübersicht gibt einen Einblick in die finanziellen Verhältnisse des Vereins. Sie zeigt das Vermögen, die Verbindlichkeiten und die Rücklagen des Vereins zu einem bestimmten Stichtag auf. Diese Übersicht dokumentiert die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vereins.

Was ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dokumentiert die Einnahmen und Ausgaben des Vereins innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Sie erfasst systematisch alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins innerhalb eines Geschäftsjahres und zeigt, ob der Verein einen Überschuss oder ein Defizit erwirtschaftet hat.

Wie kann ich das Produkt kaufen?

Sie können unser Produkt direkt über unseren Online-Shop erwerben. Wählen Sie einfach das passende Paket – Basic oder Komplettpaket – und folgen Sie dem Bestellvorgang. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie erfolgt die Bezahlung für das Produkt?

Die Bezahlung erfolgt bequem online über unseren Shop. Ihnen stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie Zahlung per Kreditkarte oder Vorkasse.

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