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Rechtsanwalt für Vereinsrecht & Rechtsanwalt für Verbandsrecht

Sind Sie Verantwortungsträger in einem Verein? Oder ziehen Sie die Umstrukturierung oder Vereinsgründung in Betracht? Wir bieten Ihnen eine kompetente Beratung im Vereinsrecht. Als Ihr spezialisierter Rechtsanwalt für Vereinsrecht und Verbandsrecht setzen wir uns mit Begeisterung und umfassender Kompetenz für Ihre Anliegen ein. Unsere Dienstleistungen richten sich insbesondere an gemeinnützige bzw. ideelle Vereine. Die Gemeinnützigkeit bringt bestimmte steuerliche Vorteile mit sich. Bei der Gründung und im Laufe des Vereinslebens ist eine fachkundige Beratung im Gemeinnützigkeitsrecht entscheidend, um etwaige Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Verein von diesen steuerlichen Vorteilen profitiert. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um eine solide rechtliche Basis für Ihren Verein zu schaffen. Unsere umfassenden Dienstleistungen durch unsere Rechtsanwälte für Vereinsrecht und unsere Rechtsanwälte für Verbandsrecht umfassen neben der rechtlichen Beratung etwa auch die steuerliche Betreuung sowie die Begleitung bei Umstrukturierungen und Satzungsänderungen. Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Unterstützung, damit Ihr Verein optimal aufgestellt ist und seine Ziele erfolgreich und nachhaltig verfolgen kann.

Experten

Josef Renner
Josef Renner

Steuerjurist | Master of Laws (LL.M.) Taxation
Leiter NPO-Team

Elisabeth Schechner
Elisabeth Schechner

Rechtsanwältin | Steuerberaterin
Zertifizierte Beraterin für Gemeinnützigkeitsrecht (WIRE)

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Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Vereinsrecht und Rechtsanwälte für Verbandsrecht bieten umfassendes Know-hows:

Gründung

Ihr Anwalt für Vereinsrecht & Anwalt für Verbandsrecht bietet umfassende Unterstützung bei der Vereinsgründung, insbesondere bei der Satzungsgestaltung

Zuschüsse

Ihr Rechtsanwalt für Vereinsrecht und Rechtsanwalt für Verbandsrecht beratet Sie zu echten und unechten Zuschüssen

Satzungsüberarbeitung

Ihr Rechtsanwalt für Vereinsrecht und Rechtsanwalt für Verbandsrecht unterstützt Sie bei der Gestaltung und Überarbeitung von Satzungen und Abstimmung mit der Finanzverwaltung und dem Registergericht

Finanzierung

Ihr Rechtsanwalt für Vereinsrecht und Rechtsanwalt für Verbandsrecht beratet Sie zur Finanzierung des Vereins, Festlegung und Ausgestaltung des Mitgliedsbeitrags und optional von Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen

Strukturberatung

Ihr Rechtsanwalt für Vereinsrecht und Rechtsanwalt für Verbandsrecht bietet Strukturberatung zu Gremienstrukturen, Organen, besonderen Vertretern sowie fakultativen Aufsichtsorganen wie Beirat oder Aufsichtsrat

Eintragung

Ihr Rechtsanwalt für Vereinsrecht und Rechtsanwalt für Verbandsrecht unterstützt Sie bei der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister des örtlich zuständigen Registergerichts

Verträge

Anstellungsverträge bzw. Geschäftsbesorgungsverträge mit hauptamtlichen Organmitgliedern und besonderen Vertretern sowie die Vergütung von ehrenamtlich tätigen Personen sollten präzise geregelt werden. Hierbei steht Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Vereinsrecht und Rechtsanwalt für Verbandsrecht kompetent zur Seite.

Nachweise

Verwendungsnachweis und Rücklagenbildung

Fragen rund um das Vereinsrecht und Verbandsrecht

Was ist bei der Gründung eines Vereins oder Verbands zu beachten?

Bei der Vereinsgründung wählt man zwischen rechtsfähigen Vereinen und Vereinen ohne Rechtspersönlichkeit sowie Ideal- und wirtschaftlichen Vereinen. Nur der Idealverein kann - entweder als rechtsfähiger Verein oder als Verein ohne Rechtspersönlichkeit - als gemeinnützig anerkannt werden, da ein wirtschaftlicher Verein nach seinem Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und damit auf die Verfolgung kommerzieller Zwecke gerichtet ist. Auch Idealvereine dürfen wirtschaftliche Aktivitäten ausüben, diese dürfen jedoch nicht den Vereinszweck bilden, sondern nur als Mittelbeschaffungsquelle der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke dienen. Ein rechtsfähiger Verein setzt voraus, dass auf einer Gründungsversammlung mindestens sieben Gründungsmitglieder eine Satzung beschließen sowie einen Vorstand wählen und dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen wird. Soll der Verein als gemeinnützig anerkannt werden, ist zwingend die amtliche Mustersatzung nach § 60a AO zu berücksichtigen. Unsere Rechtsanwälte für Vereinsrecht und Rechtsanwälte für Verbandsrecht unterstützen Sie bei jedem Schritt der Gründung und Satzungsgestaltung.

Was ist der Unterschied zwischen rechtsfähigem Verein und Verein ohne Rechtspersönlichkeit?

Ein rechtsfähiger Verein ist eine eigenständige juristische Person, die vor Gericht auftreten, Verträge abschließen und Rechtsgeschäfte in eigenem Namen tätigen kann. Mitglieder haften normalerweise nicht persönlich für Vereinsschulden. Auf den Idealverein ohne Rechtspersönlichkeit finden die Vorschriften für rechtsfähige Vereine entsprechende Anwendung, soweit diese nicht gerade die Rechtsfähigkeit oder Eintragung des Vereins im Vereinsregister voraussetzen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit für Vereinsschulden ist normalerweise - wie bei rechtsfähigen Vereinen - ausgeschlossen. Jedoch kann sich eine persönliche Haftung für Personen ergeben, die im Namen des Vereins ohne Rechtspersönlichkeit Verpflichtungserklärungen abgeben (sog. Handelndenhaftung). Die Wahl zwischen beiden Vereinsformen hängt von den spezifischen Bedürfnissen und Zielen des Vereins ab. Rechtsfähige Vereine bieten mehr rechtliche Sicherheit, während Vereine ohne Rechtspersönlichkeit weniger formalen Anforderungen unterliegen.

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