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Ihr spezialisierter Anwalt für Stiftungsrecht

Wir sind erfahrene Anwälte für Stiftungsrecht und bieten eine hoch qualifizierte und umfassende Beratung und Unterstützung für alle Anliegen rund um Stiftungen. Wir unterstützen sowohl gemeinnützige wie auch privatnützige und öffentlich-rechtliche Stiftungen vollumfänglich in allen rechtlichen und steuerrechtlichen Angelegenheiten. Die Gestaltung einer Stiftung und damit im Wesentlichen die Auswahl des geeigneten Stiftungsmodells sowie die Entwicklung einer passenden Satzung wird mit dem Stifter umfassend besprochen und dabei die Gestaltungsmöglichkeiten erläutert. Hierbei ergeben sich erhebliche Überschneidungen in der Beratung zu steuerlichen Aspekten und zum Erbrecht, insbesondere zur vermögensrechtlichen Nachfolgeplanung, wo wir Sie gerne ebenfalls umfassend begleiten. Zu unseren Leistungen gehören auch die Gestaltung von Gremienstrukturen innerhalb der Stiftung. Als Ihr erfahrener Anwalt für Stiftungsrecht stehen wir Ihnen kompetent auch bei der Beratung des laufenden Stiftungsmanagements zur Seite. Unsere Anwälte für Stiftungsrecht unterstützen Sie darüber hinaus bei der laufenden steuerlichen Deklaration. Somit erhalten Sie eine umfängliche Betreuung durch uns.

Experten

Dr. Rafael Hörmann
Dr. Rafael Hörmann

Partner | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Stiftungsberater

Unsere Know Hows im Bereich Stiftungsrecht

Anerkennung und Errichtung von Stiftungen

Erstellung der Satzung mit entsprechenden Zwecken und Zweckverwirklichungsmaßnahmen sowie Erstellung des Stiftungsgeschäfts

Anerkennung gemeinnütziger Stiftungen

Begleitung bei der Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt für gemeinnützige Stiftungen

Laufende Unterstützung

Beratung beim laufenden Stiftungsmanagement

Steuerliche Unterstützung

Laufende steuerliche Deklaration

Stiftungsstrukturen

Strukturberatung zu Gremienstrukturen, Organen, besonderen Vertretern sowie zu fakultativen Aufsichtsorganen wie Stifungsbeirat

Fragen rund um das Stiftungsrecht

Auswahl des richtigen Stiftungsmodells:

Bei der Auswahl des richtigen Stiftungstyps kann primär nach dem durch die Stiftung zu verfolgenden Zweck unterschieden werden. Sollen altruistische Zwecke verfolgt werden, bietet sich eine öffentliche Stiftung an, die etwa bei der Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke eine steuerliche Privilegierung in Anspruch nehmen kann. Soll die Stiftung hingegen den Interessen der eigenen Familie dienen, etwa zum langfristigen Vermögenserhalt und zur Versorgung der Nachkommen, spricht man von einer sog. Familienstiftung. Eine der gemeinnützigen Stiftungen vergleichbare steuerliche Begünstigung kann in diesem Fall zwar nicht in Anspruch genommen werden, gleichwohl bieten diese Gestaltungen erhebliche Vorteile bei Vermögensnachfolgekonzepten mit dem Fokus, den Zugriff auf Vermögen und Besitz dauerhaft vor dem Zugriff Dritter zu schützen, "asset protection".

Was ist der unterschied zwischen einer rechtsfähige Stiftungen und einer nichtrechtsfähigen Treuhandstiftung?

Eine weitere Unterscheidung von Stiftungsmodellen ergibt sich aus der Einordnung als rechtsfähige Stiftungen und sogenannte nichtrechtsfähige Treuhandstiftungen. Die selbstständigen rechtsfähigen Stiftungen können selbst als eigene juristische Person Träger von Rechten und Pflichten sein. Als öffentliche Stiftung unterliegen sie dabei der staatlichen Aufsicht. Bei sogenannten Treuhandstiftungen besteht keine eigene Rechtsfähigkeit. Das zur Stiftung gewidmete Vermögen wird in diesem Fall durch den Treuhänder nach den Vorgaben aus der Stiftungssatzung verwaltet. Treuhandmodelle ermöglichen die Errichtung von Stiftungen unter Nutzung aller steuerlichen Vorteile häufig mit einem deutlich reduzierten administrativen Aufwand im Vergleich zu einer rechtsfähigen Stiftung. Zudem unterliegt die Treuhandstiftung nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Welche gemeinützigen Stiftungsformen gibt es?

Es gibt diverse gemeinnützige Stiftungsmodelle, darunter die öffentliche Stiftung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, die Familienstiftung für den langfristigen Vermögenserhalt, die Stiftung des bürgerlichen Rechts mit eigener Rechtsfähigkeit, die Verbrauchsstiftung für zeitlich begrenzte Nutzung des Vermögens, und die Treuhandstiftung ohne eigene Rechtsfähigkeit. Die Auswahl hängt von den individuellen Zielen ab, und eine Beratung durch Experten im Stiftungsrecht ist empfehlenswert.

Leistungen

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