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Steuerrecht für NPOs

Im deutschen Steuerrecht, das durch eine hohe Regelungstiefe und ständige Änderungen gekennzeichnet ist, sehen sich gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Verbände, Stiftungen, gGmbHs, gAGs und gUGs immer öfter mit Entscheidungen konfrontiert, die erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Das komplexe Geflecht des Steuerrechts in Deutschland erfordert spezialisierte Beratung, insbesondere im Bereich der Gemeinnützigkeit. Unsere Anwälte für Steuerrecht und Fachanwälte für Steuerrecht für NPOs stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Non-Profit-Organisation steuerlich optimal aufgestellt ist und rechtliche Anforderungen erfüllt werden. Unsere Dienstleistungen im Steuerrecht für gemeinnützige Organisationen umfassen unter anderem die Erstellung des Jahresabschlusses, die Beratung zur Umsatzsteuer, die Abwicklung von Gemeinnützigkeitserklärungen, die Handhabung von Sponsoring und Spenden sowie die rechtssichere Mittelweitergabe. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Organisation alle steuerlichen Anforderungen effektiv erfüllt, damit Sie sich auf Ihre gemeinnützige Mission konzentrieren können. Vertrauen Sie unseren Expertinnen und Experten im Steuerrecht für Non-Profit-Organisationen.

Experten

Philipp Kränkel
Philipp Kränkel

Partner | Steuerberater

Maximilian Metka
Maximilian Metka

Steuerberater | Betriebswirt

Unsere Know Hows im Bereich Steuerrecht für NPOs

Nachweise

Verwendungsnachweis und Rücklagenbildung

Jahresabschluss

Erstellung von gemeinnützigkeitsrechtlichen konformen Jahresabschlüssen

Prozessoptimierung für Buchführung

Beratungen und Begleitungen von Buchführungstätigkeiten für die optimale Abwicklung sowie deren Analysen

Steuererklärungen

Erstellung der nötigen Steuererklärungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Tätigkeitsberichte/
Nachweis der Geschäftsführung

Unterstützung bei der Anfertigung der Nachweise für die Finanzverwaltung

Fragen rund um das Steuerrecht

Sind gemeinnützige Vereine steuerpflichtig?

Grundsätzlich sind gemeinnützige Vereine steuerpflichtig. Allerdings können sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit sein, wenn sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Welche Steuern müssen gemeinnützige Organisationen zahlen?

Non-Profit-Organisationen (NPOs) können von verschiedenen Steuern betroffen sein, abhängig von ihren Tätigkeiten und Einkünften. Die wichtigsten Steuern, die NPOs beachten müssen, sind:

Körperschaftsteuer: NPOs sind grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig. Allerdings können sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Körperschaftssteuer befreit sein, wenn sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Gewerbesteuer: Wenn die NPO wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhält, kann die Gewerbesteuerpflicht entstehen. Hier gibt es jedoch Freibeträge und Befreiungsmöglichkeiten, insbesondere für gemeinnützige Einrichtungen.

Umsatzsteuer: NPOs können in einer Vielzahl der Fälle von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn sie ausschließlich gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Dennoch können bestimmte Tätigkeiten, die z. B. nicht unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck dienen, umsatzsteuerpflichtig sein.

Leistungen

Service
Betriebsprüfung
Finanzgerichtsverfahren und Einspruch
Jahresabschluss
Lohnabrechnung (Tvöd)
Sponsoring, Spenden und Spendenbescheinigungen
Umsatzsteuer

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