Patrick Fischer
Patrick Fischer ist angestellter Rechtsanwalt und Steuerberater der Kanzlei CHP Rechtsanwalt & Steuerberater PartG mbB. Er berät überwiegend eingetragene Vereine, Verbände, gGmbHs und Stiftungen. Patrick Fischer verfügt über vertiefte Kenntnisse des Gemeinnützigkeitsrechts, in der steuerlichen Beratung juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie auf dem Gebiet des Vereins- und Stiftungsrechts.
Werdegang
Vor seiner Tätigkeit für die Kanzlei CHP Rechtsanwalt & Steuerberater PartG mbB war er als Rechtsanwalt bei einer deutschlandweit tätigen Beratungsgesellschaft in München angestellt. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag dort in der steuerlichen Beratung juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Während des Studiums und des Referendariats war Patrick Fischer durchgängig auf den Gebieten des Steuerrechts und des Gemeinnützigkeitsrechts u. a. als Mitarbeiter einer gemeinnützigen Forschungsgesellschaft sowie einer renommierten multidisziplinären Kanzlei tätig.
Schwerpunkt und Spezialisierung
- Gründung von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und gGmbHs, Rechtsformwahl und Konzeption
- Errichtung von rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Stiftungen als gemeinnützige Stiftungen
- Gestaltung und Überarbeitung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen sowie Abstimmung mit der Finanzverwaltung und dem Registergericht
- Beratung im Rahmen der Vermögensverwaltung, Vermietung und Verpachtung, Beteiligungen sowie Rücklagenbildung und
- Erstellung von einer rechtssicheren Mittelverwendungsrechnung
- Abgrenzung zwischen Zweckbetrieb und steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- Steueroptimale Gestaltung wirtschaftlicher Aktivitäten gemeinnütziger Organisationen
- Rechtssichere Rechnungslegung gemeinnütziger Organisationen
- Umsatzsteuer im dritten Sektor, Steuerpflicht, Steuersatz und Vorsteuerabzug
- Beratung im Rahmen von Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen im In- und Ausland,
- Mittelweiterleitungsvereinbarungen, Mittelverwendungsnachweis über die Grenze
- Zuschüsse, staatliche Förderung und Mitgliedsbeiträge
- Sicherung der Unmittelbarkeit der Zweckverfolgung und Einsatz von Hilfspersonen
- CSR-Maßnahmen und Fundraising, auch Micro-Payments und Online-Fundraising
- Spendenrecht, Sonderausgabenabzug, Zuwendungsbescheinigungen sowie Spenden und Mittelweitergabe ins Ausland und aus dem Ausland
- Gestaltung von Sponsoringverträgen, Logonutzung, Betriebsausgabenabzug
- Umstrukturierungen, insbesondere Ausgliederungen, Formwechsel und Abspaltung
- Unterstützung und Vertretung im Rahmen von Betriebsprüfungen und Finanzgerichtsprozessen sowie Abstimmungen mit der
- Finanzverwaltung zu allen Facetten des Gemeinnützigkeitsrechts.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Kompetenzen
Mandantenfokus
- Entwicklungszusammenarbeit
- Klima, Umweltschutz und Naturschutz
- Öffentliche Hand
- Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen
Veröffentlichungen
Blogbeiträge
29. Dezember 2020
Update: 29. Juli 2024
Geschäftsführervergütung bei gemeinnützigen Organisationen
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